Discussion:
freiversuch
(zu alt für eine Antwort)
Ahmet Gör
2008-02-29 19:42:15 UTC
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Hallo zusammen,

So weit ich weiß, kann die Verbesserungs(Wiederholungs)prüfung in das 10.
Semester hineinreichen, solange man sich für die erste Prüfung im 9.
Semester anmeldet. Ich bin jetzt im 9.Semester und wollte mich eigentlich in
der letzte Woche von März prüfen lassen. Der Prof ist gerade nur per E-Mail
erreichbar und hat geschrieben, dass er ab 1.4(Anfang des 10.Semesters)
verfügbar ist.
Soll ich mich noch früher prüfen lassen, damit ich den Freiversuch in
Anspruch nehmen kann oder gibt es eine andere Lösung?

Grüße
Ahmet Gör
Carsten Otto
2008-02-29 19:50:43 UTC
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Post by Ahmet Gör
So weit ich weiß, kann die Verbesserungs(Wiederholungs)prüfung in das 10.
Semester hineinreichen, solange man sich für die erste Prüfung im 9.
Semester anmeldet. Ich bin jetzt im 9.Semester und wollte mich eigentlich in
der letzte Woche von März prüfen lassen. Der Prof ist gerade nur per E-Mail
erreichbar und hat geschrieben, dass er ab 1.4(Anfang des 10.Semesters)
verfügbar ist.
Soll ich mich noch früher prüfen lassen, damit ich den Freiversuch in
Anspruch nehmen kann oder gibt es eine andere Lösung?
Ich kenne die Freiversuchregelung so, dass der Anmeldezeitpunkt zählt.
Wenn du dich also Montag für die Prüfung anmeldest, diese aber am 1.4.
erst ist, zählt das trotzdem als Freiversuch. Guck dafür aber bitte in
die DPO bzw. entsprechende brauchbare Literatur.

Ciao,
--
Carsten Otto
c-***@gmx.de
www.c-otto.de
Alexander Gran
2008-02-29 21:01:21 UTC
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Post by Carsten Otto
Ich kenne die Freiversuchregelung so, dass der Anmeldezeitpunkt zählt.
Wenn du dich also Montag für die Prüfung anmeldest, diese aber am 1.4.
erst ist, zählt das trotzdem als Freiversuch. Guck dafür aber bitte in
die DPO bzw. entsprechende brauchbare Literatur.
Desweiteren gibts doch die Regelung, dass eine Prüfung, die ins nächste
Semester fällt, weil der Prof/Lehrstuhl es verplant, noch ins alte zählt,
was die Gebühren angeht (Auf Antrag) Das sollte also auch möglich sein,
aber nachfragen ist immer besser!


Viele Grüße
Alex
--
Some operating systems are called `user friendly',
Linux however is `expert friendly'.
Encrypted Mails welcome. Send spam to ***@gmx.net, please.
PGP-Key at http://www.grans.eu/misc/pgpkey.asc | Key-ID: 0x6D7DD291
Matthias Botzen
2008-02-29 21:25:13 UTC
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Post by Alexander Gran
Desweiteren gibts doch die Regelung, dass eine Prüfung, die ins nächste
Semester fällt, weil der Prof/Lehrstuhl es verplant, noch ins alte zählt,
was die Gebühren angeht (Auf Antrag)
Ganz so einfach ist das leider nicht.

Ich denke mal, dass es mit den Regelungen zu Diplomprüfungen in der
Informatik, es quasi nie vorkommt, dass es nicht vom Prüfling zu
verantworten ist, dass ein Prüfungstermin ins neue Semester fällt. Denn
eine sinnvolle und frühzeitige Terminplanung sollte auch von den
Prüflingen zu erwarten sein.

mfg
matthias
--
"Das Leben im Stadion ist bei sonnigem Wetter recht angenehm"
MdB Bruno Heck (CDU) 1973 über die Zustände im als KZ gebrauchten
Stadion von Santiago de Chile
Alexander Gran
2008-03-01 03:15:11 UTC
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Post by Matthias Botzen
Ich denke mal, dass es mit den Regelungen zu Diplomprüfungen in der
Informatik, es quasi nie vorkommt, dass es nicht vom Prüfling zu
verantworten ist, dass ein Prüfungstermin ins neue Semester fällt. Denn
eine sinnvolle und frühzeitige Terminplanung sollte auch von den
Prüflingen zu erwarten sein.
Naja, "Vorraussetung" wird sein, dass der Prof das genauso sieht wie der
Prüfling. Man könnte auch von Unterstützung sprechen. Zumindest klang da so
über den Flurfunk...


Viele Grüße
Alex
--
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Ahmet Gör
2008-03-04 11:37:01 UTC
Permalink
Ich habe erfahren, dass der Termin der Anmeldung zählt. Da man eine
mündliche
Prüfung bis zu 6 Wochen vor dem Prüfungstermin anmelden kann, kann
die Freiversuchsprüfung bis zu 6 Wochen im 10. Semester liegen.
Post by Alexander Gran
Post by Matthias Botzen
Ich denke mal, dass es mit den Regelungen zu Diplomprüfungen in der
Informatik, es quasi nie vorkommt, dass es nicht vom Prüfling zu
verantworten ist, dass ein Prüfungstermin ins neue Semester fällt. Denn
eine sinnvolle und frühzeitige Terminplanung sollte auch von den
Prüflingen zu erwarten sein.
Naja, "Vorraussetung" wird sein, dass der Prof das genauso sieht wie der
Prüfling. Man könnte auch von Unterstützung sprechen. Zumindest klang da so
über den Flurfunk...
Viele Grüße
Alex
--
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Linux however is `expert friendly'.
PGP-Key at http://www.grans.eu/misc/pgpkey.asc | Key-ID: 0x6D7DD291
Carsten L.
2008-03-04 18:44:49 UTC
Permalink
Hallo zusammen,
Post by Ahmet Gör
Ich habe erfahren, dass der Termin der Anmeldung zählt. Da man eine
mündliche
Prüfung bis zu 6 Wochen vor dem Prüfungstermin anmelden kann, kann
die Freiversuchsprüfung bis zu 6 Wochen im 10. Semester liegen.
Die Info hab ich auch vom Studienberater. Jedoch versicherte man mir im
ZPA erneut, dass eine Anmeldung auch bis 3 Monaten im Voraus ginge (also
letzer Termin Ende Juni) und das sei abgesprochen (hab da leider
vergessen mit wem, aber wohl jemand "von oben" ;-)). Wer denn nun Recht
hat, darüber dürft ihr gerne streiten...

Gruß
Carsten
Alexander Wilden
2008-03-05 08:35:52 UTC
Permalink
Hi,
Post by Carsten L.
Die Info hab ich auch vom Studienberater. Jedoch versicherte man mir im
ZPA erneut, dass eine Anmeldung auch bis 3 Monaten im Voraus ginge (also
letzer Termin Ende Juni) und das sei abgesprochen (hab da leider
vergessen mit wem, aber wohl jemand "von oben" ;-)). Wer denn nun Recht
hat, darüber dürft ihr gerne streiten...
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass zwei Monate vorher funktioniert ;-)
(Anmeldung Ende März im 9. Semester, Prüfung Ende Mai im 10. Semester).
Im ZPA fragt da keiner nach.

Gruß
Alex
Carsten L.
2008-03-05 12:15:36 UTC
Permalink
Post by Alexander Wilden
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass zwei Monate vorher funktioniert ;-)
(Anmeldung Ende März im 9. Semester, Prüfung Ende Mai im 10. Semester).
Im ZPA fragt da keiner nach.
Hast du denn dann auch den Freiversuch in Anspruch genommen? Weil das
wäre ja noch die Frage. Die Anmeldung sollte so oder so bis 3 Monate im
Voraus klappen, weil das wohl nur im ZPA entschieden wird und von dort
hab ich ja die Auskunft, dass die das ohne Probleme machen (und laut
denen fällt das eben auch noch in die Freiversuchsregelung).

Gruß
Carsten
Alexander Wilden
2008-03-05 13:38:10 UTC
Permalink
Post by Carsten L.
Hast du denn dann auch den Freiversuch in Anspruch genommen?
Ja, hab ich, um meine Note zu verbessern. War bei Prof. Ohm im Nebenfach
E-Technik. Nach der ersten Prüfung meinte er selber, mir stünde ja noch
ein Freiversuch zu und wenn mir die Note zu schlecht wäre, könnte ich
den ja gerne nutzen. Hab dann auch direkt den nächsten Termin einen
Monat später (Juni) genommen. Ich glaube, man hat ja dann 2 Monate oder
so dafür Zeit. Das liest du aber dann besser nochmal nach.

Die Regelungen was Prüfungsanmeldungen angeht sind meiner Erfahrung nach
sehr locker. Auch wenn man mal kurzfristig beim ZPA noch eine Anmeldung
abgibt, weil mans vergessen hat, gibt das keinen Ärger.

Gruß
Alex

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